Allgemeine Vertragsbedingungen und Informationen für Ausstellende des Koffermarkts Winterthur
Bewerbung und Kosten
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Das Bewerbungsformular muss vollständig ausgefüllt sein, inkl. 3 repräsentativer Fotos.
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Eines der eingesandten Fotos wird auf der Homepage des Winterthurer Koffermarktes auf der
Teilnehmerliste publiziert. Sollte dies nicht gewünscht sein, bitten wir um entsprechende Benachrichtigung bei der Anmeldung (per Mail an kontakt(at)koffermarkt-winterthur.ch. Ansonsten gehen
wir davon aus, dass die Publikation eines der eingesandten Fotos auf unserer Homepage autorisiert ist.
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Die Bewerbungsfrist läuft vom 15. Januar bis 15. Februar 2019.
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Die Veranstalterinnen entscheiden bis zum 31. März 2019 über die Teilnahme. Der Bescheid erfolgt
per Mail.
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Über die Vergabe von Standplätzen wird keine Korrespondenz geführt!
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Pro Marktteilnehmer/in wird nur ein Standplatz vergeben.
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Die Standgebühr beträgt CHF 60/1 Tag oder CHF 100/2 Tage und ist bis zum 30. April 2019
einzuzahlen.
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Wir bitten um elektronische Überweisung, damit keine Spesen entstehen. Falls am Postschalter einbezahlt
wird, müssen die entstehenden Spesen von CHF 1.50 übernommen und direkt mit einbezahlt werden (= totale Standgebühr von CHF 61.50 / CHF 101.50).
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Erst wenn die Standgebühr einbezahlt ist, gilt die Teilnahme als bestätigt.
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Wenn die Gebühr nicht rechtzeitig per 30. April 2019 überwiesen wird, besteht kein Anspruch mehr
auf den Standplatz. Dieser wird weitergegeben.
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Wenn ein/e Marktteilnehmer/in nach Bestätigung des Standplatzes am 30. April 2019 absagen muss,
wird die Gebühr nicht zurückerstattet, auch wenn der Standplatz neu vergeben wird.
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Muss der Markt unsererseits aus nicht vorhersehbaren Gründen abgesagt werden, wird die Teilnahmegebühr
rückerstattet. Weitere Kosten können nicht erstattet werden.
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Der Markt dauert am 23. August von 15 bis 21 Uhr und am Samstag, 24. August 10 bis 16 Uhr
Kommunikation
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Die Veranstalterinnen verpflichten sich, mit Werbung den Anlass in Winterthur und Umgebung bekannt zu
machen. Wir übernehmen jedoch keine Verkaufsgarantie.
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Alle Ausstellenden erhalten auf Wunsch Flyer zugestellt oder können diese in Winterthur bei uns abholen,
um selbst auch Werbung machen zu können. Ebenso wird über die Sozialen Medien wie Facebook geworben.
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Bei der Werbung ist die Mithilfe der Ausstellenden gefragt, um so viele Besucher wie möglich
anzulocken!
Verkaufsfläche und Produkte
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Jede/r Ausstellende erhält einen Standplatz von 120 cm x 60 cm (Länge x Tiefe) zugeteilt. Die
Veranstalterinnen stellen die entsprechenden Tische und Sitzgelegenheiten zur Verfügung.
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Jede/r Ausstellende präsentiert und verkauft seine/ihre Waren aus einem Koffer heraus, den er/sie selbst
mitbringt.
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Der Koffer darf selbstverständlich nachgefüllt werden. Die Fläche neben dem Koffer darf ebenfalls
genutzt werden. Als Warenlager steht der Raum unter dem Tisch zur Verfügung.
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Um einen einheitlichen Look zu erhalten, bitten wir Euch, die Tische mit einem weissen Tischtuch
abzudecken (mind. 150 x 150 cm).
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Zwischen den Aussteller/innen muss ein klarer Freiraum sein von mindestens 40 cm, die farbigen
Tischläufer dienen zur klaren Trennung und dürfen nicht überdeckt werden!
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Aufbauten in die Höhe sind erlaubt (max. 1 m).
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Verlängerungskabel bei Strombedarf ist Sache der Ausstellenden. Strom steht zur Verfügung.
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Verkauft werden ausschliesslich handgefertigte Produkte von guter Qualität.
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Vom Markt ausgeschlossen wird, wer seinen Standplatz nicht oder nicht rechtzeitig eingenommen hat.
Ebenso ausgeschlossen wird, wer grundlegend andere Produkte verkauft als in der Bewerbung angemeldet.
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Jede/r Ausstellende ist dafür verantwortlich, dass der Stand am Freitag bis 14.30 Uhr und am Samstag
bis 9.30 Uhr vollständig aufgebaut ist. Nach Schluss des Marktes muss jede/r Ausstellende Abfall und Verpackungsmaterial selbst entsorgen. Den Veranstalterinnen entstehende Kosten, weil
ein Stand nicht regelkonform verlassen wurde, werden dem/der Ausstellenden in Rechnung gestellt.
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Jede/r Ausstellende ist verpflichtet, den Marktstand am Freitag von 15 bis 21 Uhr und am Samstag von 10
bis 16 Uhr besetzt zu halten. Marktstände dürfen nicht längere Zeit alleine gelassen werden. Für die Bewachung der ausgestellten Produkte ist jeder selbst verantwortlich.
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Aussteller/innen die 2 Tage ausstellen dürfen ihren Koffer und ihre Produkte über Nacht auf eigenes
Risiko stehen lassen. Die Halle wird verschlossen, jedoch nicht bewacht.
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Für die Sicherheit (insbesondere bezüglich der Kassen) ist jeder Marktteilnehmer selbst
verantwortlich.
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Der erzielte Erlös gehört vollumfänglich den Ausstellenden. Steuerliche Abrechnungen sind Sache der
Ausstellenden.
Technisches
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Zum Aus- und Einladen darf vor die Halle gefahren werden.
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Die Veranstalterinnen lehnen jegliche Haftung ab. Entsprechende Versicherungen sind Sache der
Ausstellenden.
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Ebenso sind die Ausstellenden selbst für das entsprechende Handelsreisendenpatent zuständig, falls sie
an Märkten kommerziell und professionell teilnehmen. Die Veranstalterinnen lehnen diesbezüglich jegliche Haftung ab.
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Für Personen- und sonstige Schäden, die durch den Aussteller, seine Waren, Standzubehör, Personal oder
den Stand verursacht werden, haftet der Ausstellende.
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Mit der Bezahlung der Teilnahmegebühr werden die oben genannten Bedingungen akzeptiert.
Gerichtsstand ist Winterthur.
Stand 2. August 2016