Teilnahmebedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen und Informationen für Ausstellende vom Koffermarkt-Winterthur

 

1. Teilnahme und Produkte 

Die Veranstalter entscheiden bis Mitte März über die Teilnahme. Der Bescheid erfolgt per Mail. Über die Vergabe von Standplätzen wird keine Korrespondenz geführt! Bei der Auswahl der Aussteller:innen achten wir auf ein durchmischtes Angebot. Wir möchten darauf hinweisen, dass ein übersichtliches Sortiment ansprechender ist, als völlig überladene Koffer, welche die Besucher überfordert. Es dürfen ausschliesslich handgefertigte Produkte von guter Qualität verkauft werden!

Pro Marktteilnehmer:in wird nur ein Standplatz vergeben. Die Standgebühr ist nach der Zusage innert 10 Tagen zu bezahlen. Damit keine Spesen entstehen bitten wir um elektronische Überweisung. Bei Einzahlungen am Postschalter bitte die Spesen von CHF 1.50 direkt mit einzahlen. Erst wenn die Standgebühr eingezahlt ist, gilt die Teilnahme als bestätigt. Wenn die Gebühr nicht rechtzeitig überwiesen wird, besteht kein Anspruch mehr auf den Standplatz. Der Markt dauert am Freitag von 15 bis 20 Uhr und am Samstag von 10 bis 17 Uhr. 

 

2. Verkaufsflächen und Kosten für zwei Tage

Wir vergeben nur Standplätze für beide Tage.

Kategorie A: CHF 130

Standplatz Erdgeschoss à 120 x 60 cm (Länge x Tiefe) an der Hallenwandinkl. Mobiliar und Strom

Tisch und Sitzgelegenheit wird von uns zur Verfügung gestellt. Es teilen sich jeweils zwei Aussteller:innen einen Tisch (300x60mm).

Vor und neben dem Tisch darf nichts aufgestellt werden!

Kategorie B: CHF 110

Standplatz Erdgeschoss à 120 x 60 cm (Länge x Tiefe) in der Hallenmitte inkl. Mobiliar, ohne Strom

Tisch und Sitzgelegenheit wird von uns zur Verfügung gestellt. Es teilen sich jeweils zwei Aussteller:innen einen Tisch (300x60mm).

Vor und neben dem Tisch darf nichts aufgestellt werden!

Kategorie C: CHF 90 (Anzahl beschränkt)

Standplatz Galerie à 200 x 120 cm (Länge x Tiefe)inkl. Mobiliar und Strom

Tisch (ca. 110 x 60 cm) und Sitzgelegenheit wird von uns zur Verfügung gestellt. 

Fläche neben dem Tisch darf genutzt werden. Die Galerie ist über eine steile Treppe erreichbar.

Kategorie D: CHF 70

Standplatz Galerie à 200 x 120 cm (Länge x Tiefe), inkl. Strom, ohne Mobiliar

Das Mobiliar (Tisch und Stuhl) müssen selber mitgebracht werden.

Es ist leichtes Mobiliar zu empfehlen da eine steile Treppe zur Galerie führt.

Parkplatz: CHF 25  (für zwei Tage) 

 

Wichtige Infos: Jede:r Ausstellende präsentiert und verkauft seine:ihre Waren aus dem mitgebrachten Koffer (Kofferbreite: min. 50 cm) 

heraus, welcher die Hauptverkaufsfläche ausmacht. Der Koffer darf nachgefüllt werden. Als Warenlager steht der Raum unter dem Tisch zur Verfügung. 

Die Produkte müssen gut sichtbar mit dem Preis angeschrieben sein! 

Wer Lebensmittel verkauft, muss die Inhaltsstoffe auf einer Etikette deklarieren.

Wer Alkohol verkauft braucht für den Koffermarkt ein Patent für einen Klein- und Mittelverkaufsbetrieb von der Verwaltungspolizei Winterthur, welches CHF 120 kostet. Das Gesuch wird durch uns erstellt und eingereicht.

 

Um einen einheitlichen Look zu erhalten, bitten wir darum, die Tische mit einem Tischtuch abzudecken (mind. 150 x 150 cm). Zwischen den Aussteller:innen muss ein klarer Freiraum von mindestens 60 cm sein. Die farbigen Tischläufer auf den Tischen im EG dienen zur klaren Trennung und dürfen nicht überdeckt werden! Die restliche Fläche auf den Tischen darf moderat genutzt werden. Aufbauten in der Höhe von max. 1 Meter sind nur innerhalb des Koffers erlaubt. Es darf nichts vor oder neben den Tischen aufgestellt werden. Beleuchtung und Verlängerungskabel sind Sache der Ausstellenden. Strom steht zur Verfügung. Kabelrollen müssen abgerollt werden!

 

Vom Markt ausgeschlossen wird, wer seinen Standplatz nicht oder nicht rechtzeitig eingenommen hat. Ebenso ausgeschlossen wird, wer grundlegend andere Produkte verkauft als in der Bewerbung angemeldet.

 

Jede:r Ausstellende ist dafür verantwortlich, dass der Stand am Freitag bis 14.30 Uhr vollständig aufgebaut ist. Nach Schluss des Marktes muss jede:r Ausstellende Abfall und Verpackungsmaterial selbst entsorgen. Den Veranstalterinnen entstehende Kosten, weil ein Stand nicht regelkonform verlassen wurde, werden dem/der Ausstellenden in Rechnung gestellt.

 

Jede:r Ausstellende ist verpflichtet, den Marktstand am Freitag von 15 bis 20 Uhr und am Samstag von 10 bis 17 Uhr besetzt zu halten. Marktstände dürfen nicht längere Zeit alleine gelassen werden. Für die Bewachung der ausgestellten Produkte ist jeder selbst verantwortlich.

 

Aussteller:innen dürfen ihren Koffer und ihre Produkte über Nacht auf eigenes Risiko stehen lassen. Die Halle wird verschlossen, jedoch nicht bewacht. Für die Sicherheit (insbesondere bezüglich der Kassen) ist jeder Marktteilnehmer selbst verantwortlich. Der erzielte Erlös gehört vollumfänglich den Ausstellenden. Steuerliche Abrechnungen sind Sache der Ausstellenden.

 

3. Absagen

Wenn ein:e Marktteilnehmer:in nach der Bezahlung des Standplatzes absagen muss, wird die Standgebühr nicht zurückerstattet, auch wenn der Standplatz neu vergeben wird. Der Standplatz darf nicht eigenmächtig weitervermittelt werden! Muss der Markt unsererseits aus nicht vorhersehbaren Gründen abgesagt werden, wird die Teilnahmegebühr rückerstattet. Weitere Kosten können nicht erstattet werden. 

Wenn der Markt durch Umstände wie Pandemie/Epidemie, nicht vorhersehbare wirtschaftliche Ereignisse, höhere Gewalt, bedrohliche Gewaltanwendungen oder behördlicher Anordnungen abgesagt werden muss, kann maximal 50% der Standgebühr zurückgefordert werden.

 

4. Kommunikation

Die Veranstalter verpflichten sich, mit Werbung den Anlass in Winterthur und Umgebung bekannt zu machen. Wir übernehmen jedoch keine Verkaufsgarantie.

Eines der eingesandten Fotos wird auf der Homepage des Koffermarkt-Winterthur auf der Teilnehmerliste publiziert. Sollte dies nicht gewünscht sein, bitten wir um entsprechende Benachrichtigung bei der Anmeldung (per Mail an kontakt@koffermarkt-winterthur.ch. Ansonsten gehen wir davon aus, dass die Publikation eines der eingesandten Fotos auf unserer Homepage autorisiert ist.

Alle Ausstellenden erhalten auf Wunsch Flyer zugestellt oder können diese in Winterthur bei uns abholen, um selbst Werbung machen zu können. Ebenso wird über die Sozialen Medien wie Facebook und Instagram geworben.

Bei der Werbung ist die Mithilfe der Ausstellenden gefragt, um so viele Besucher wie möglich anzulocken!

   

5. Sonstiges

Die Veranstalterinnen lehnen jegliche Haftung ab. Entsprechende Versicherungen sind Sache der Ausstellenden. Für Personen- und sonstige Schäden, die durch den Aussteller, seine Waren, Standzubehör, Personal oder den Stand verursacht werden, haftet der Ausstellende.

 

6. Jubiläumstombola

Jede:r Ausstellende sponsert einen kleinen (oder grossen) Preis für die Tombola. Jede:r Besucher:in erhält beim Eingang ein Gratis-Los. Die gesponserten Preise werden von den Gewinnern direkt am Verkaufstand (Los-Gewinn-Nummer = Standplatznummer) abgeholt. So habt ihr die Möglichkeit euren Preis direkt an die Gewinnerin oder den Gewinner zu übergeben. Und wer weiss, vielleicht ergibt sich noch mehr daraus. Wer nur sehr teure Produkte hat, kann auch einen Rabatt-Gutschein als Tombola-Preis erstellen.

 

Mit der Bezahlung der Teilnahmegebühr werden die oben genannten Bedingungen akzeptiert.

 

Stand März 2023